REISE-AGB

Allgemeine Reisebedingungen vom Alohana Institut

  1. Abschluss des Reisevertrags
    1. Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahme der Reiseanmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Bei einer Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn besteht keine Verpflichtung zur Übersendung einer Reisebestätigung.
    2. Die Reiseanmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Vor Reisebeginn besteht keine Verpflichtung zur Übersendung einer Reisebestätigung.
    3. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder durch Anzahlung und Reiseantritt erklären.
  2. Bezahlung
    1. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen.
    2. Mit der Übersendung des Sicherungsscheins wird innerhalb einer Woche nach dessen Erhalt eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
    3. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte bis 28 Tage vor Reisebeginn.
    4. Stornogebühren sind immer sofort fällig.
  3. Leistungen
    1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
    2. Im Falle einer Vorausbuchung vor dem Erscheinen eines neuen Reiseprospekts richtet sich der Inhalt der Leistung nicht nach dem im Zeitpunkt der Buchung gültigen Prospekt, sondern nach derjenigen Prospektbeschreibung, die für den gebuchten Reisezeitraum maßgebend ist. Das gilt nur, wenn wir in der Auftragsbestätigung auf den neuen Katalog hinweisen.
  4. Leistungs- und Preisänderungen
    1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Kurzfristige Änderungen der Abreise- und Ankunftszeiten, der Flugstreckenführung wie auch kurzfristiger Wechsel von Fluggesellschaft oder Hotelunterkunft bleiben ausdrücklich vorbehalten.
    2. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
    3. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
      1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
        a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
        b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
      2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
    4. Eine Erhöhung ist insgesamt nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
    5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.
    6. Die vorgenannten Rechte haben Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.
    7. Unter den gleichen Voraussetzungen werden wir den Reisepreis senken, falls sich die vorgenannten Kosten und Abgaben ermäßigt haben.
  1. Rücktritt, Umbuchung
    1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bitte senden Sie in diesem Fall die Rücktrittserklärung an die unter diesen Reisebedingungen aufgeführte Anschrift.
    2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert:
    3. Sardinien Seminare:
      Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % vom Reisepreis
      Ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40 % vom Reisepreis
      Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % vom Reisepreis
      Ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 % vom Reisepreis
      Ab 6. Tag bis 3 Tage vor Reisebeginn 90 % vom Reisepreis
      Danach oder bei Nichtantritt 100 % vom Reisepreis
    4. Hawaii Seminare:

Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 30 % vom Reisepreis

Ab 59. bis 44. Tag vor Reisebeginn 40 % vom Reisepreis

Ab 43. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 % vom Reisepreis

Ab 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 70 % vom Reisepreis

Ab 13. Tag bis 6 Tage vor Reisebeginn 90 % vom Reisepreis

Danach oder bei Nichtantritt 100 % vom Reisepreis

    1. Im Falle einer Teilstornierung bei einer Kombibuchung, d.h. wenn zwei Seminare als Kombination gebucht wurden und eines davon wieder storniert wird, sind Sie verpflichtet, die Differenz zum Normalpreis der Gesamtreise bei der Buchung nur eines Seminars zu bezahlen.
    2. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unter Ziff. 5.2 und 5.3 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
    3. Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
    4. Ein Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise dennoch Änderungen vorgenommen, können wir ein pauschales Bearbeitungssentgelt von EUR 30,00 pro Reise erheben.
    5. Entstehen durch die Umbuchung höhere Kosten, werden wir Sie darüber informieren. In diesem Fall werden wir eine Umbuchung nur durchführen, wenn Sie diese Kosten übernehmen.
  1. Absage von Veranstaltungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Handelt es sich um völlig unerhebliche Leistungen oder stehen einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen, besteht kein Anspruch auf unser Tätigwerden.

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    1. Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
    2. Wir können vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
  2. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
    1. Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
    2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer: (030) 5000-2000.
  3. Gewährleistung
          Abhilfe

    1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
    2. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
    3. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
      Minderung
    4. Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
      Kündigung
    5. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
    6. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
  4. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
    1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
      b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
    2. Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden beschränkt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
    3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
    4. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme prüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübung und anderen Ferienaktivitäten auftreten haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft.
    5. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hinzuweisen sind und die Ihnen auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
    6. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
    7. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für keine Beförderungs- oder Transferleistung (z.B. Flüge, Bahnreisen, Taxifahrten oder Busfahrten) haften, bei der Sie selbst Vertragspartner des Unternehmen sind, das diese Leistung erbringt. Das heißt, es besteht keine Haftung für von Ihnen beauftragte Transportmittel. Können Sie die Reise aus von Ihnen zu vertretenden Gründen (z.B. nicht rechtzeitig angetretene Flüge) oder aus Gründen, die von Ihnen beauftragte Beförderungsunternehmen zu vertreten haben, nicht antreten, gelten die allgemeinen Regelungen über Rücktritt und Umbuchung dieser Vertragsbedingungen.
  5. Verjährung
    1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.
    2. Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
    4. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  6. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
    1. Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
    2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
    3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
  7. Datenschutz und Datenspeicherung
    1. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Kundendaten durch uns, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (Hinweis nach § 33 BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
    2. Ihre Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und internen Werbezwecken sowie zur Zusendung von Feedbackbögen zu den Veranstaltungen in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Postanschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer Telefonnummer, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihres Geburtsdatums, Ihrer Nationalität und Ihres Berufs gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke oder für Feedbackbögen widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte schriftlich unter Nennung des jeweiligen Mediums mit Ihrer Anschrift an: Alohana Institut, Haderslebener Str. 21 d, 12163 Berlin, info@alohana.de (Datenschutzbeauftragte: Susanne Rikus-Himmelreich). Weitere Informationen zum Datenschutz halten wir für Sie vor.

8.  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die

Unwirksamkeit des  gesamten Reisevertrages zur Folge.

9. Gerichtsstand

Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen durch uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.